Sorgfaltspflicht
Zur Sicherstellung der Umsetzung dieser Richtlinie bewertet Western Digital sowohl proaktiv als auch reaktiv menschenrechtsbezogene Risiken und potenzielle Auswirkungen im Zusammenhang mit unseren Richtlinien, Praktiken und unserem Managementansatz. Wir achten sorgfältig auf die Einhaltung von Menschenrechten und führen regelmäßig sowie bei Bedarf, auf Grundlage aktueller Umstände oder Berichte, entsprechende Bewertungen durch.
Zusammenarbeit mit Stakeholdern
Wir verpflichten uns auch, proaktiv mit internen und externen Stakeholdern zusammenzuarbeiten, die Auswirkungen unserer Tätigkeit beständig zu überprüfen und die Wirksamkeit unseres Menschenrechtsprogramms zu verbessern.
Beschwerdemechanismen
Wir arbeiten kontinuierlich an der Förderung einer „Redekultur“, in der Mitarbeiter dazu motiviert werden, Ideen und Bedenken hinsichtlich der Arbeitsbedingungen und Managementpraktiken gegenüber der Unternehmensführung von Western Digital offen zu kommunizieren. Western Digital bietet mehrere Möglichkeiten für Mitarbeiter, Verstöße gegen unsere Richtlinien (einschließlich Menschenrechte) zu melden, so etwa direkt bei einem Vorgesetzten, bei der Ethik- und Compliance-Abteilung, in der Personal- oder Rechtsabteilung oder über unsere globale Ethik-Helpline. Die von einer Drittpartei angebotene Helpline nimmt anonyme Meldungen in etwa 150 Sprachen an und ist rund um die Uhr verfügbar. Sie ist online oder telefonisch erreichbar. Die Helpline steht jedem zur Verfügung, der Verstöße gegen die Menschenrechte vermutet, auch Personen, die nicht bei Western Digital arbeiten. Western Digital duldet keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die in gutem Glauben mögliche Verstöße melden oder entsprechende Ermittlungen unterstützen.
Rechtsmittel
Wenn Western Digital von Menschenrechtsverstößen oder anderen, gegen unsere Richtlinien verstoßenden Verhaltensweisen durch unsere Mitarbeiter oder Lieferanten erfährt, unternehmen wir die entsprechenden Schritte gegen diese Verstöße. Dazu zählen Ermittlungen, die Koordination eines Korrekturmaßnahmenplans, zusätzliche Prüfungen (nur Lieferanten) sowie Suspendierungs- oder Kündigungsmaßnahmen.