Globale Richtlinie zur Wahrung der Menschenrechte

Western Digital setzt sich für die Einhaltung der Menschenrechte weltweit ein. Diese von unserem Vorstand verabschiedete Richtlinie legt die Erwartungen von Western Digital hinsichtlich der Einhaltung der Menschenrechte in unseren Betriebsabläufen und unserer Lieferkette dar.

Grundlage für unser Engagement sind die international anerkannten Menschenrechte und die damit zusammenhängenden Standards wie in der internationalen UN-Menschenrechtscharta (einschließlich der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen), der ILO-Erklärung über die Grundprinzipien und Rechte am Arbeitsplatz, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen dargelegt. Western Digital hält sich an diese Standards und beteiligt sich nicht wissentlich an Menschenrechtsverletzungen. Wo das lokale Recht im Widerspruch zu den oben genannten Standards steht, hält Western Digital die lokalen Anforderungen ein und sucht gleichzeitig nach Wegen, die in dieser Richtlinie formulierten Prinzipien aufrechtzuerhalten.

Governance und Richtlinien

Der Governance-Ausschuss des Vorstands beaufsichtigt unsere Richtlinien zur geschäftlichen Verantwortung und Nachhaltigkeit auch im Hinblick auf die Einhaltung der globalen Richtlinie zur Wahrung der Menschenrechte. Der Vergütungs- und Talententwicklungsausschuss prüft unsere Richtlinien, Programme und Initiativen im Bereich Humankapitalmanagement, die sich mit den Themen Unternehmenskultur, Talententwicklung, Mitarbeiterbindung sowie Diversität und Inklusion befassen. Unser Corporate Sustainability-Team sorgt täglich für die Umsetzung dieser Richtlinie. Unsere Personalabteilung setzt die Richtlinie in unserer Belegschaft durch. Die Abteilung für Lieferkettenmanagement sorgt für die Umsetzung in der Lieferkette.

Initiativen und Aktivitäten zu Menschenrechten werden von einer abteilungsübergreifenden Arbeitsgruppe für Nachhaltigkeit beaufsichtigt, in der Mitarbeiter aus den Bereichen Corporate Sustainability, Personalmanagement, Lieferkettenmanagement, Qualitätsmanagement, Vertrieb sowie Ethik und Compliance vertreten sind.

Die Mitarbeiter von Western Digital stimmen der Einhaltung der Menschenrechte zu, indem sie unseren Global Code of Conduct (hier abrufbar), entsprechende globale Richtlinien, länderspezifische Richtlinien und Arbeitsvorschriften sowie Richtlinien auf Werksebene befolgen. Diese Richtlinien spiegeln unsere Verpflichtung wider, andere mit Würde und Respekt zu behandeln. Diese Richtlinien befolgen geltendes lokales Arbeitsrecht und entsprechen dem Verhaltenskodex der RBA, insbesondere der Verpflichtung Kinderarbeit zu verbieten und zu verhindern, Menschenhandel und Zwangsarbeit zu beseitigen und faire Rekrutierungspraktiken und Lohnzahlungen zu praktizieren. Western Digital verfügt außerdem über eine globale Richtlinie zur Verhinderung von Belästigung und Diskriminierung (hier abrufbar), die die Grundlage für unsere Erwartungen an einen respektvollen Arbeitsplatz darstellt. Wir schulen unsere Mitarbeiter regelmäßig zu unseren Richtlinien.

Schwerpunkte

Unter Berücksichtigung der einzigartigen geografischen Struktur von Western Digital sowie seines Branchen- und Geschäftsmodells haben wir die folgenden vier Themen als Prioritäten für unser Unternehmen festgelegt: 1. Wahrung eines respektvollen und integrativen Arbeitsumfeldes; 2. Aufrechterhaltung von fairen Arbeitsbedingungen und Vergütungen; 3. Verhinderung von moderner Sklaverei und Menschenhandel; 4. Unterstützung von Versammlungs- und Bewegungsfreiheit. Diese Prioritäten können sich im Laufe der Zeit weiterentwickeln – dies geschieht stets im Einklang mit unserer Bewertung der Auswirkungen auf die Menschenrechte.

  1. Respektvolles und integratives Arbeitsumfeld

    Western Digital engagiert sich für die Aufrechterhaltung eines respektvollen und integrativen Arbeitsumfelds, das frei von Belästigung, Diskriminierung und Korruption ist und in dem Mitarbeiter wissen, dass sie sich zu Wort melden können, wenn sie Fehlverhalten feststellen.

    • Western Digital billigt bei Einstellungs- und Beschäftigungsverhandlungen zu Gehältern, Beförderungen, Prämien oder Schulungen keinerlei Diskriminierung aufgrund von ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Alter, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität oder -ausdruck, Ethnie oder nationaler Herkunft, Behinderung, Schwangerschaft, Religion, politischer Zugehörigkeit, Mitgliedschaft bei einer Gewerkschaft, Veteranenstatus, geschützten genetischen Daten oder Familienstand.
    • Western Digital engagiert sich für den Schutz der Menschenrechte von Minderheiten und historisch benachteiligten Bevölkerungsgruppen, so etwa Frauen, Migranten und anderen Gruppen. Des Weiteren befürwortet das Unternehmen die in der UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau festgelegten Prinzipien.
    • Western Digital bietet angemessene Räumlichkeiten für religiöse Praktiken von Mitarbeitern.
    • Western Digital unterzieht weder Mitarbeiter noch Bewerber diskriminierenden medizinischen Tests oder körperlichen Untersuchungen.
  2. Als globales Unternehmen mit mehreren Zehntausend Mitarbeitern sind wir uns darüber bewusst, dass Diversität eine maßgebliche Komponente unseres Erfolges ist. Wir sind stets auf der Suche nach Mitarbeitern, die eine eigenständige Weltsicht haben und die sich durch ein respektvolles Arbeitsumfeld, in dem die Arbeit eines jeden Mitarbeiters geschätzt wird, angespornt fühlen. Wir engagieren uns für eine Unternehmenskultur, in der alle Mitarbeiter – unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Alter und anderen Identitätsmerkmalen – ein Gefühl von Zugehörigkeit empfinden.

  3. Faire Arbeitsbedingungen und Vergütungen

    Wir fördern das Wohlbefinden unserer Belegschaft mit Richtlinien und Verfahren, die faire Arbeitsbedingungen und Vergütungen ermöglichen. Dies verbessert sowohl die Lebensqualität der Mitarbeiter als auch die Nachhaltigkeit unseres Unternehmens. Western Digital arbeitet stets daran, gesetzliche Vorschriften nicht nur einzuhalten, sondern zu übertreffen. Wir beschränken unsere Arbeitszeiten auf 60 Stunden pro Woche oder weniger, einschließlich Überstunden, außer in Notfällen oder unter besonderen Umständen. Mitarbeiter erhalten mindestens einen freien Tag pro siebentägiger Arbeitswoche. Wir untersagen strikt jegliche harte oder unmenschliche Behandlung, darunter insbesondere Belästigung und Diskriminierung, sexueller Missbrauch, körperliche Züchtigung, seelische oder physische Nötigung oder Beschimpfungen von Mitarbeitern. Disziplinarrichtlinien und -verfahren zur Unterstützung dieser Anforderungen sind in unseren lokalen Arbeitsregeln festgelegt und werden allen Mitarbeitern mitgeteilt.

    Wir vergüten unsere Mitarbeiter auf faire Weise und in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen, einschließlich denjenigen, die sich auf Mindestlohn, Überstunden und gesetzlich vorgeschriebene Leistungen beziehen. Die Mitarbeiter von Western Digital werden für Überstunden zu höheren als den regulären Vergütungssätzen bezahlt.

    • Western Digital verbietet Lohnabzüge als Disziplinarmaßnahme.
    • Für jede Zahlungsperiode erhalten unsere Mitarbeiter rechtzeitig eine nachvollziehbare Lohnabrechnung, die ausreichend Informationen erhält, um die korrekte Vergütung für die geleistete Arbeit zu überprüfen.
    • Wir arbeiten kontinuierlich daran, dass der Einsatz von Zeitarbeitnehmern und ausgelagerten Arbeiten mit den lokalen Gesetzen vereinbar ist oder über die gesetzlichen Vorschriften hinausgeht, sodass der Schutz der Belegschaft gewährleistet ist.
  4. Moderne Sklaverei, Menschenhandel und Kinderarbeit

    Western Digital duldet in Betriebsabläufen und Lieferkette keinerlei Form von moderner Sklaverei, Menschenhandel oder Kinderarbeit. Wie in unserer jährlichen Konformitätserklärung zur modernen Sklaverei dargelegt, haben wir Sorgfalts- und Wiedergutmachungsverfahren eingeführt, um unmenschliche Handlungen dieser Art zu verhindern und zu beseitigen.

    Die Einstellung bei Western Digital ist immer freiwillig, daher können Mitarbeiter ihr Anstellungsverhältnis jederzeit kündigen. Der Zugang zu Ausweis- oder Einwanderungsdokumenten durch Mitarbeiter wird von Western Digital nicht verhindert, noch werden solche Dokumente vernichtet, verwahrt, verborgen oder beschlagnahmt, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Wenn wir Mitarbeiter für eine Tätigkeit in einem anderen Land einstellen, erhalten diese vor ihrer Abreise aus dem Heimatland einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit der Beschreibung der Beschäftigungsbedingungen in ihrer Muttersprache. Ersetzungen oder Änderungen in den Arbeitsverträgen bei Ankunft der Mitarbeiter im Zielland sind untersagt, es sei denn, die Änderungen werden vorgenommen, um lokale Anforderungen zu erfüllen, oder bieten dieselben oder bessere Bedingungen. Vermittlungsgebühren sind strengstens untersagt. Wenn sich herausstellt, dass derartige Gebühren von einem Arbeitnehmer gezahlt wurden, stellen wir sicher, dass dieser umgehend eine Rückzahlung erhält.

    Western Digital untersagt Kinderarbeit. Der Begriff „Kind“ bezieht sich auf Personen unter 15 Jahren; auf Personen, die der Schulpflicht unterliegen und auf Personen, die das Mindestalter für die Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses noch nicht erreicht haben, je nachdem, welches das höchste ist. Wir unterstützen die Verwendung von Lernprogrammen am Arbeitsplatz, wenn diese nicht mit lokalen Gesetzen und Vorschriften kollidieren.

    • Western Digital stellt sicher, dass Mitarbeiter unter 18 Jahren keine gesundheitsgefährdenden Arbeiten, Nachtschichten oder Überstunden durchführen.
    • Western Digital sorgt für eine ordnungsgemäße Behandlung studentischer Mitarbeiter durch sorgfältige Verwaltung von Studienunterlagen sowie für strenge Sorgfaltspflicht bei Bildungspartnern und den Schutz der Rechte von Studierenden unter Befolgung sämtlicher geltender Vorschriften und Gesetze.
    • Western Digital bietet allen studentischen Mitarbeitern eine angemessene Unterstützung und Schulung.
  5. Versammlungs- und Bewegungsfreiheit

    Western Digital unterstützt die Rechte von Mitarbeitern, sich frei zu organisieren und Tarifverhandlungen zu führen, es sei denn, dies ist gesetzlich untersagt. Wo keine gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Sicherheit, Datenschutz und Vermögenswerten des Unternehmens bestehen, untersagen wir eine unverhältnismäßige Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Mitarbeitern innerhalb unserer Niederlassungen bzw. der Freiheit der Mitarbeiter, unsere Einrichtungen zu betreten oder zu verlassen. Wir engagieren uns für ein Arbeitsumfeld, in dem Mitarbeiter sich sicher fühlen, Fragen und Bedenken zu äußern.

Umsetzung

Sorgfaltspflicht

Zur Sicherstellung der Umsetzung dieser Richtlinie bewertet Western Digital sowohl proaktiv als auch reaktiv menschenrechtsbezogene Risiken und potenzielle Auswirkungen im Zusammenhang mit unseren Richtlinien, Praktiken und unserem Managementansatz. Wir achten sorgfältig auf die Einhaltung von Menschenrechten und führen regelmäßig sowie bei Bedarf, auf Grundlage aktueller Umstände oder Berichte, entsprechende Bewertungen durch.

Zusammenarbeit mit Stakeholdern

Wir verpflichten uns auch, proaktiv mit internen und externen Stakeholdern zusammenzuarbeiten, die Auswirkungen unserer Tätigkeit beständig zu überprüfen und die Wirksamkeit unseres Menschenrechtsprogramms zu verbessern.

Beschwerdemechanismen

Wir arbeiten kontinuierlich an der Förderung einer „Redekultur“, in der Mitarbeiter dazu motiviert werden, Ideen und Bedenken hinsichtlich der Arbeitsbedingungen und Managementpraktiken gegenüber der Unternehmensführung von Western Digital offen zu kommunizieren. Western Digital bietet mehrere Möglichkeiten für Mitarbeiter, Verstöße gegen unsere Richtlinien (einschließlich Menschenrechte) zu melden, so etwa direkt bei einem Vorgesetzten, bei der Ethik- und Compliance-Abteilung, in der Personal- oder Rechtsabteilung oder über unsere globale Ethik-Helpline. Die von einer Drittpartei angebotene Helpline nimmt anonyme Meldungen in etwa 150 Sprachen an und ist rund um die Uhr verfügbar. Sie ist online oder telefonisch erreichbar. Die Helpline steht jedem zur Verfügung, der Verstöße gegen die Menschenrechte vermutet, auch Personen, die nicht bei Western Digital arbeiten. Western Digital duldet keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die in gutem Glauben mögliche Verstöße melden oder entsprechende Ermittlungen unterstützen.

Rechtsmittel

Wenn Western Digital von Menschenrechtsverstößen oder anderen, gegen unsere Richtlinien verstoßenden Verhaltensweisen durch unsere Mitarbeiter oder Lieferanten erfährt, unternehmen wir die entsprechenden Schritte gegen diese Verstöße. Dazu zählen Ermittlungen, die Koordination eines Korrekturmaßnahmenplans, zusätzliche Prüfungen (nur Lieferanten) sowie Suspendierungs- oder Kündigungsmaßnahmen.

Fazit

In dieser Richtlinie werden die Erwartungen von Western Digital hinsichtlich der Einhaltung der Menschenrechte in unseren Betriebsabläufen und Lieferketten erläutert. Wir kommunizieren diese Richtlinie an alle betroffenen Mitarbeiter und Lieferanten. Western Digital gibt die Fortschritte unseres Menschenrechtsprogramms im Bericht zur Nachhaltigkeit sowie auf unserer Unternehmens-Website bekannt.