Globale Richtlinie gegen Belästigung und Diskriminierung

Jeder von uns ist dafür verantwortlich, alle Menschen mit Würde und Respekt zu behandeln. Dazu müssen wir auch Chancengleichheit schaffen und die Arbeitsumgebung so gestalten, dass sie frei von Belästigung und Diskriminierung ist, so wie es in dieser Richtlinie dargelegt ist. Wenn ein Mitarbeiter eine Verletzung dieser Richtlinie bemerkt, darf er nicht tatenlos bleiben, sondern muss sich an einen Verantwortlichen des Unternehmens wenden.

1.1 Chancengleichheit

Wir bei Western Digital wissen und begrüßen, dass unsere vielen verschiedenen Mitarbeiter eine unterschiedliche Herkunft haben.

Entsprechend unterstützt Western Digital eine Arbeitsumgebung ohne Belästigung und Diskriminierung aufgrund von Faktoren wie Ethnie, Hautfarbe, Glaube, Religion, Geschlecht, Kaste, nationaler Herkunft, Abstammung, Familienstand, Alter, Gender, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentitätsmerkmale oder Geschlechtsausdruck, genetischen Informationen, physischen oder psychischen Behinderungen, Schwangerschaft, Erkrankungen oder anderen gesetzlich geschützten Gesichtspunkten.

Western Digital duldet keine Belästigung oder Diskriminierung von Mitarbeitern oder anderen Menschen, zu denen wir geschäftliche, dienstliche oder professionelle Beziehungen pflegen.

Das gilt für Interaktionen mit Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und Anbietern, Auftragnehmern, Praktikanten und Bewerbern für Arbeitsplätze sowie alle anderen Interaktionen, in denen ein Mitarbeiter Western Digital repräsentiert.

Western Digital trifft Entscheidungen zum Anstellungsverhältnis, wie Einstellungen, Beförderungen, Disziplinarmaßnahmen, Kündigungen und Vergütung, ausschließlich auf Grundlage der Leistung, Verhaltensweise, Fähigkeiten und Kompetenzen eines Mitarbeiters.

1.2 Verhindern von Belästigung und Diskriminierung

Western Digital setzt sich für eine Arbeitsumgebung ohne Diskriminierung und Belästigung ein, wozu auch sexuelle Belästigung zählt. Western Digital verbietet die Belästigung von Mitarbeitern oder Auftragnehmern durch Vorgesetzte und andere Mitarbeiter und wird die Belästigung durch Kunden, Vekäufer, Lieferanten, Geschäftspartner, Kunden oder sonstige Personen nicht tolerieren.

Wir definieren Belästigung als ein unerwünschtes verbales, nonverbales, sichtbares, elektronisches oder physisches Verhalten, das ein einschüchterndes, beleidigendes oder feindseliges Arbeitsumfeld schafft oder die Arbeitsleistung beeinträchtigt. Beispiele für Belästigung:

  • Mobbing, Anschreien, Anbrüllen oder Beleidigen anderer Personen;
  • Abfällige Bemerkungen, Beleidigungen oder Beschimpfungen;
  • Akzeptanz oder Ablehnung von unangemessenem Verhalten als Grundlage für Entscheidungen über das Anstellungsverhältnis;
  • Beleidigende Bemerkungen, Witze oder Bilder bezüglich persönlicher Merkmale; und
  • Jede Form von sexueller Belästigung, darunter:
    • Unerwünschte sexuelle Annäherungsversuche, physische Kontakte oder Berührungen;
    • Sichtbares Verhalten – anzügliche Blicke, sexuelle Gesten oder Zurschaustellung von sexuell zweideutigen Gegenständen oder Postern;
    • Verbale Beleidigungen sexueller Natur – plastische verbale Bemerkungen über den Körper einer Person; sexuell abfällige Bemerkungen zur Beschreibung einer Person; Verwendung von Koseworten wie „Schätzchen“ oder „meine Liebe“; oder doppeldeutige oder obszöne Briefe, Geschenke, Notizen oder Einladungen; und
    • Verlangen von sexuellen Gefälligkeiten zur Beförderung oder Bestrafen einer Ablehnung solcher Wünsche.

Sexuelle Belästigung kann grundsätzlich jeden betreffen und von jedem verübt werden. Männer können Frauen belästigen, Frauen können Männer belästigen und auch gleichgeschlechtliche Belästigung ist möglich.

Sexuelle oder anderweitig gesetzwidrige Belästigung wird am Arbeitsplatz und jedem anderen arbeitsbezogenen Ort außerhalb des Arbeitsplatzes nicht toleriert, beispielsweise bei geschäftlichen Reisen, Treffen und sozialen Veranstaltungen.

1.3 Meldung zum Verhindern von Belästigung und Diskriminierung

Wir alle sind dafür verantwortlich, dass unsere Arbeitsumgebung frei von Belästigung, Diskriminierung und Vergeltung bleibt.

Wenn Sie glauben, dass Sie oder ein anderer Mitarbeiter zum Ziel von Belästigung, Diskriminierung oder Vergeltung geworden sind, dann handeln Sie und melden Sie den Vorfall einem Vorgesetzten oder einem Mitarbeiter der Abteilungen für das Personalwesen, die Arbeitnehmerbeziehungen oder Ethik und Compliance oder kontaktieren Sie die Ethik-Helpline, um den Vorfall anonym zu melden.

Denken Sie daran, dass das Unternehmen keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen tolerieren wird, die im guten Glauben eine mögliche Verletzung melden oder sich an einer Untersuchung beteiligen.